Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.11.2006 - 16 WF 123/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Prüfung entstandener Mehrkosten vor Ablehnung bzw. Beschränkung der Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; Pflichten des bisherigen Rechtsanwalts nach Mandatsniederlegung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Partei auf Beiordnung eines anderen Anwalts; Widerruf der einem einer Partei beigeordneten Rechtsanwalt erteilten Vollmacht; Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Anwaltswechsel
- Judicialis
ZPO § 121; ; BRAO § 48 Abs. 2; ; RVG § 54; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltswechsel im PKH-Verfahren - Voraussetzungen für Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 19.04.2006 - 1 F 79/03
- OLG Karlsruhe, 10.11.2006 - 16 WF 123/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 645
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
PKH: Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur im Umfang der Beiordnung des …
In allen anderen Fällen kann ein neuer Anwalt nur beigeordnet werden, wenn entweder der entpflichtete Erstanwalt seinen Vergütungsanspruch verloren hat, etwa weil er die Mandatskündigung zu vertreten hat, oder wenn der neu beigeordnete Anwalt auf seine Gebühren verzichtet, soweit sie schon durch die Tätigkeit des Erstanwalts angefallen sind (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 645f und FamRZ 1998, 632f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Celle OLGR 2007, 579f;… Zöller-Philippi, § 121 Rn. 34f). - OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09
Beschränkung des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Rechtsanwalts
Umstritten ist allerdings, welche Rechtswirkung sich aus einer Beiordnung, verbunden mit einer vergütungsrechtlichen Beschränkung ohne anwaltliches Einverständnis ergibt: Während die überwiegende Ansicht dahin geht, es entfalle lediglich die unzulässige Beschränkung, die Beiordnung bleibe also unbeschränkt bestehen (so die vorstehend Zitierten), ist nach anderer Auffassung die Beiordnung insgesamt unwirksam (OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 645 Rdnr. 12). - LAG Hamm, 23.06.2015 - 5 Ta 61/15
Beginn der Beschwerdefrist im prozesskostenhilferechtlichen Nachprüfungsverfahren
2 BRAO entpflichtet wird, wofür es wichtiger Gründe bedarf (hierzu zuletzt auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.08.2011, 1 Ta 127/11, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.06.2010, 1 Ta 99/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007, 8 Ta 177/07, juris; im Übrigen siehe nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2006, 16 WF 123/06, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.200, 3 W 260/03, 3 W 260/03 - 8, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 1.7.1960 - 7 W 180/60, NJW 61, 131).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.11.2006 - 13 WF 953/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer i.R.d. Prozesskostenhilfe berücksichtigungsfähigen Einkommensminderung durch ein Eingehen von Verbindlichkeiten nach Festlegung der monatlichen Raten auf die Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de
ZPO § 115
Berücksichtigung von nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eingegangenen Verbindlichkeiten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 09.05.2006 - 5 F 65/01
- OLG Koblenz, 07.11.2006 - 13 WF 953/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 645
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - 3 Ta 1494/14
Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren - Kindergeld - Einzelfallentscheidung
Daher muss die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, aus ihrem Einkommen zunächst die ihr bekannten, bereits vorher entstandenen Prozesskosten bedienen (vgl. zB LAG Rheinland-Pfalz 10. Januar 2008 - 11 Ta 289/07-; OLG Koblenz 7. November 2006 - 13 WF 953/06 - FamRZ 2007, 645) und kann neu eingegangene Verbindlichkeiten grundsätzlich nicht als besondere Belastungen geltend machen, wenn für Eingehung der Verbindlichkeiten kein Bedürfnis bestanden hat. - LAG Köln, 12.05.2011 - 7 Ta 318/10
Darlehensschulden und Werbungskosten bei der Einkommensberechnung zur …
(2) Von diesem Grundsatz sind jedoch auch Ausnahmen anerkannt, z. B. wenn es um die Finanzierung "lebensnotwendiger Anschaffungen" geht, wozu nach heutiger Lebensanschauung z. B. auch die Anschaffung einer Waschmaschine gehören kann (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1501; ferner: OLG Koblenz FamRZ 2007, 645; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 158 f;… Zöller/Philippi a. a. O., Rdnr. 38).